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Begegnungsmaßnahmen

Begegnungsmaßnahmen sind gemeinsame Aktivitäten zwischen:

  •  einer allgemeinen Schule und einem Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ)
  •  einem allgemeinen Kindergarten und einem Schulkindergarten

Die Begegnungsmaßnahmen beabsichtigen, dass Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung gemeinsam neue Erfahrungen machen und voneinander und miteinander lernen dürfen, so dass Berührungsängste abgebaut und Vorurteile erst gar nicht aufgebaut werden. Gemeinsame Erlebnisse bewirken die Anbahnung und Förderung von sozialen Fähigkeiten, das Entdecken eigener und fremder Stärken und Strategien und wirken sich positiv auf die Persönlichkeitsentwicklung aller Kinder und Jugendlicher aus.

Regelmäßige Begegnungen und persönliche Kontakte stehen dabei im Vordergrund. Ein wichtiges Kriterium ist, dass die Aktivitäten Begegnungscharakter haben und auf eine längerfristige, nicht einmalige Kooperation ausgelegt sind.

Um das Kennenlernen von jungen Menschen mit und ohne Behinderung in Kindergärten und Schulen zu ermöglichen und das Miteinander zu unterstützen, stellt das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport jährlich Fördermittel zur Verfügung. Die Maßnahmen werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gefördert (anteilige Förderung). Ein Zuschuss kann nur für Kosten gewährt werden, die nicht von anderer Seite getragen werden.

Welche Arten von gemeinsamen Aktivitäten können bezuschusst werden?

  •  gemeinsame Ausflüge und Lerngänge
  •  Museums- und Theaterbesuche
  •  gegenseitige Besuche
  •  Arbeitsgemeinschaften
  •  Sportfeste
  •  Projektwochen
  •  Fahrt- und Transportkosten
  •  Schullandheimaufenthalte
  •  Eintrittsgelder
  •  Kosten für Unterkunft und Verpflegung
  •  Kosten für vor- und nachbereitende Veranstaltungen
  •  Sachkosten für gemeinsame Projekte (Materialkosten, die auch zur Schulausstattung dienen, werden nicht bezuschusst)
  •  gemeinsame gezielte Unterrichtsvorhaben
  •  …

Bis wann muss der Antrag gestellt werden?

Aktivitäten, die für Januar bis Juli geplant sind, müssen bis spätestens 10. November des Vorjahres mit dem Formular „Anzeige einer Begegnungsmaßnahme“ im Staatlichen Schulamt Heilbronn angemeldet werden.

Aktivitäten, die für September bis Dezember geplant sind, müssen bis spätestens 10. Juni mit dem Formular „Anzeige einer Begegnungsmaßnahme“ im Staatlichen Schulamt Heilbronn angemeldet werden.

Die Formulare sowie weitere Informationen finden Sie im Weiteren zum Herunterladen.

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