Auf dem Weg zu einer inklusiven Bildungslandschaft
Mit der Novellierung des Schulgesetzes am 1. August 2015 werden die Anliegen der UN-Behindertenkonvention in das Bildungswesen Baden-Württembergs aufgenommen. Die zentrale Neuerung des Schulgesetzes sind
- Stärkung des Wahlrechts der Eltern bezüglich des Lernortes
- Inklusion als Aufgabe aller Schulen
- Aufnahme des zieldifferenten Unterrichts
- Weiterentwicklung der Sonderschulen zu Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ)
- Stärkung der Steuerfunktion der Schulverwaltung.
Um Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrerinnen und Lehrer, Schulen und andere Beteiligte bei dieser Aufgabe zu unterstützen, gibt es die Begleitstelle Inklusion im Staatlichen Schulamt Heilbronn.
Leitung der Begleitstelle Inklusion:
Schulamtsdirektorin Frau Britta Lorenz