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Aufgabenfelder

Sonderpädagogische Beratungsstellen

  • bieten Beratung und Frühförderung an
  • richten sich an Kinder mit (drohender) Behinderung und deren Familien
  • können von der Geburt bis zum Schulbeginn in Anspruch genommen werden
  • umfassen eine begleitende Beratung der Eltern und Fördermaßnahmen für das Kind
  • sind eine niederschwellige und für die Eltern kostenlose Leistung
  • werden im Stadt- und Landkreis HN von Sonderpädagogischen Beratungsstellen und einer Interdisziplinären Frühberatungsstelle angeboten

Schulkindergärten

  • bieten sonderpädagogische Förderung für Kinder von 3 (2) Jahren bis zum Schuleintritt in kleinen Gruppen und durch sonderpädagogisch qualifiziertes Personal an
  • sind keine Kindergärten im Sinne des Kindertagesbetreuungsgesetzes, sondern sonderpädagogische Einrichtungen nach § 20 Schulgesetz für Kinder mit (drohender) Behinderung
  • unterstützten und begleiten Kinder mit Behinderung durch individuelle - auch behinderungsspezifische - Hilfen, um für diese ein möglichst hohes Maß an schulischen Eingliederungsmöglichkeiten, sozialer Teilhabe und selbstätiger Lebensäußerung zu erlangen