Sonderpädagogische Beratungsstellen
- bieten Beratung und Frühförderung an
- richten sich an Kinder mit (drohender) Behinderung und deren Familien
- können von der Geburt bis zum Schulbeginn in Anspruch genommen werden
- umfassen eine begleitende Beratung der Eltern und Fördermaßnahmen für das Kind
- sind eine niederschwellige und für die Eltern kostenlose Leistung
- werden im Stadt- und Landkreis HN von Sonderpädagogischen Beratungsstellen und einer Interdisziplinären Frühberatungsstelle angeboten
Schulkindergärten
- bieten sonderpädagogische Förderung für Kinder von 3 (2) Jahren bis zum Schuleintritt in kleinen Gruppen und durch sonderpädagogisch qualifiziertes Personal an
- sind keine Kindergärten im Sinne des Kindertagesbetreuungsgesetzes, sondern sonderpädagogische Einrichtungen nach § 20 Schulgesetz für Kinder mit (drohender) Behinderung
- unterstützten und begleiten Kinder mit Behinderung durch individuelle - auch behinderungsspezifische - Hilfen, um für diese ein möglichst hohes Maß an schulischen Eingliederungsmöglichkeiten, sozialer Teilhabe und selbstätiger Lebensäußerung zu erlangen