Versetzung aus persönlichen Gründen
Grundlagen
Lehrkräfte können aus persönlichen Gründen (das heißt auf eigenen Antrag) versetzt werden. Eine
Versetzung ist auf Dauer. Die Regelungen für Versetzung sind für Beamtinnen und Beamte sowie für
Tarifbeschäftigte gleich.
Der Personalrat kann Sie bei Ihrem Versetzungswunsch beraten und unterstützen.
Was macht der Personalrat?
Der Personalrat hat ein Mitbestimmungsrecht bei allen Versetzungen und Abordnungen (Ausnahme: Maßnahmen innerhalb einer Kommune). Es besteht kein Anrecht auf Versetzung. Aber wir beraten Sie gerne.
Bitte senden Sie uns eine Kopie Ihres Antrages mit der Bitte um Unterstützung zu. Die Versetzungs- und
Abordnungswünsche innerhalb des SSA Heilbronn werden bereits unmittelbar nach der Antragsfrist verhandelt.
Die Beratung und Entscheidung über Ihren Antrag findet auf der jeweiligen Stufe statt:
- Anträge innerhalb des Schulamts Heilbronn (SSA):
Zuständig ist das SSA Heilbronn zusammen mit dem örtlichen Personalrat (ÖPR). Senden Sie Ihren Antrag mit der Bitte um Unterstützung an den ÖPR Heilbronn - SSA- und Regierungspräsidiums- übergreifende Anträge (in und aus anderen SSÄ, in
und aus anderen RPen):
Zuständig ist das RP Stuttgart zusammen mit dem Bezirkspersonalrat (BPR). Senden Sie Ihren Antrag mit der Bitte um Unterstützung an den ÖPR Heilbronn und den BPR Stuttgart, bei RP-übergreifenden Anträgen auch an den BPR des aufnehmenden RP, sowie an den ÖPR des aufnehmenden SSA. - Ländertauschverfahren:
Zuständig ist das Kultusministerium zusammen mit dem Hauptpersonalrat. Senden Sie Ihren Antrag mit der Bitte um Unterstützung an den ÖPR Heilbronn und den BPR Stuttgart.
Sobald die Entscheidungen über die Versetzungsanträge getroffen wurden, informieren der Personalrat und die Schulverwaltung Sie über das Ergebnis.
So gehen Sie vor
- Einen Antrag auf Versetzung stellen Sie über www.lehrer-online-bw.de. Bevor Sie einen Antrag stellen können, ist eine einmalige Registrierung notwendig. Hier erhalten Sie auch sehr ausführliche Informationen zu allen stellenwirksamen Änderungsanträgen.
- Antragsfrist ist der 20. November. Das Verfahren ist vollständig papierlos. Speichern Sie bitte den Belegausdruck als pdf ab – Sie brauchen diesen für die Beteiligung des Personalrats, falls Sie dies in Anspruch nehmen möchten. Denken Sie daran, den Antrag auch wirklich abzusenden! Lassen Sie sich vor Ihrer Antragsstellung vom ÖPR beraten, wenn Sie darüber hinaus noch weitere Fragen haben. Die Kontaktdaten des ÖPR finden Sie auf der Homepage.