Urlaub für erkrankte Kinder und Angehörige
Eine Beantragung erfolgt immer auf dem Dienstweg. Die Notwendigkeit einer Betreuung muss durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen werden. Wir empfehlen hier immer eine Beratung durch den Personalrat!
Urlaub bei Erkrankung und Pflege von Angehörigen mit Bezügen für beamtete Lehrkräfte

Erlaub bei Erkrankung und Pflege von Angehörigen mit Bezügen für Tarifbeschäftigte

Urlaub bzw. Teilzeit ohne Bezüge zur Pflege von Angehörigen
Beurlaubung bis zu sechs Monate bzw. Teilzeit bis zu 24 Monate für beamtete sowie angestellte Lehrkräfte nach dem
Pflegezeitgesetz oder Beurlaubung/Teilzeit aus familiären Gründen - lassen Sie sich hierüber dringend von Ihrem Personalrat
beraten!