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Probezeit Beamtinnen und Beamte

Die Dauer der regulären Probezeit beträgt 3 Jahre.

Feststellung der Bewährung in der Probezeit erfolgt in den Bereichen:

Eignung (Charakter, Gesundheitszustand, soziales Verhalten u.a.)
Leistung (fachliche Leistungen, dienstliches Verhalten => praktische Arbeit)
Befähigung (Fähigkeiten, Kenntnisse, Fertigkeiten => theoretische Voraussetzungen)

Die Bewährung muss in allen drei Bereichen erbracht werden (=> Kompensation ist NICHT möglich!) Erhebliche Mängel in einem Punkt sind problematisch, z.B. wegen gesundheitlicher Einschränkungen.

Die Bewährung wird festgestellt durch 2 dienstliche Beurteilungen, die die Schulleitung (nach 9 Monaten und 3 Monate vor Ende der Probezeit) erstellt.

Verkürzung der Probezeit (Mindestprobezeit immer 1 Jahr) aus verschiedenen Gründen:
- 2. Dienstprüfung mit Note 1,4 oder besser
- 1. dienstliche Beurteilung nach 9 Monaten mit Note 1,5 oder besser
- Zeiten im Arbeitnehmerverhältnis/ Zeiten an einer Privatschule
- Wehr- oder Ersatzdienstzeiten/ Pflegezeiten

Für die Verkürzung der Probezeit ist in jedem Fall die 9-Monatsbeurteilung entscheidend. Vor der Erstellung dieser Beurteilung wird über die Anerkennung von Vordienstzeiten nicht entschieden. Bitte haben Sie Geduld und warten diese Beurteilung ab.

Eine Beratung ist wichtig, wenn 
- gesundheitliche Mängel festgestellt werden.
- die 1. dienstliche Beurteilung 3,0 oder schlechter ist.
- Sie meinen, dass Ihre Probezeit zu Unrecht nicht verkürzt wird.

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