Die Dauer der regulären Probezeit bei Beschäftigten im Arbeitnehmerverhältnis beträgt 6 Monate.
Wird in dieser die Note „ausreichend“ erreicht, ist die Probezeit bestanden. Zur erfolglosen Beendigung der Probezeit muss die
„Nicht-Eignung“ festgestellt werden.
Arbeitsverträge mit einer Befristung enden mit dem Ablauf der Zeit oder mit dem Ende des Befristungsgrundes. Bei Arbeitsverträgen ohne sachlichen Befristungsgrund besteht eine Probezeit von 6 Wochen.
Eine Verkürzung der Probezeit findet nicht statt.
Bitte lassen Sie sich beim Personalrat beraten, wenn die Gefahr besteht, dass Ihre Probezeit gefährdet sein könnte.