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Probezeit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Die Dauer der regulären Probezeit bei Beschäftigten im Arbeitnehmerverhältnis beträgt 6 Monate.
Wird in dieser die Note „ausreichend“ erreicht, ist die Probezeit bestanden. Zur erfolglosen Beendigung der Probezeit muss die „Nicht-Eignung“ festgestellt werden.

Arbeitsverträge mit einer Befristung enden mit dem Ablauf der Zeit oder mit dem Ende des Befristungsgrundes. Bei Arbeitsverträgen ohne sachlichen Befristungsgrund besteht eine Probezeit von 6 Wochen.

Eine Verkürzung der Probezeit findet nicht statt.

Bitte lassen Sie sich beim Personalrat beraten, wenn die Gefahr besteht, dass Ihre Probezeit gefährdet sein könnte.

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