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Merkblatt Abordnung, Teilabordnung, KV-Bestellung

Beamte/innen und Tarifbeschäftigte müssen zu jeder beabsichtigten Maßnahme gehört werden!

  • Ihre Stammschule verändert sich nicht. Alle dienstlichen Angelegenheiten werden weiterhin an der Stammschule geregelt.
  • Alle Maßnahmen sind in der Regel auf 1 Schuljahr begrenzt. Danach ist eine vollständige Rückkehr an die Stammschule gesichert. Verlängerungsoptionen sind möglich.
  • Bei Tätigkeit an mehreren Schulen sind die Stundenpläne sinnvoll aufeinander abzustimmen. Ein Schulortwechsel innerhalb eines Tages sollte vermieden werden.
  • Die Festlegung des Einsatzortes erfolgt nach Bedarf und anschließender Absprache mit dem SSA. Die Entfernung zur Stammschule/ zum Wohnort wird berücksichtigt. Der Einsatz in Klassenstufen und Fächern muss mit der jeweiligen Schulleitung geklärt werden.
  • Bei unterhälftigen Abordnungen sollte die Teilnahme an der GLK an der Stammschule erfolgen. Bei Abordnungen über 50% regeln die Schulleitungen, an welcher Schule grundsätzlich die Teilnahme an der GLK am sinnvollsten ist.
  • Bei Abordnung mit überhälftigem Unterricht (mehr als die Hälfte des individuellen Deputats) außerhalb der Stammschule und außerhalb des Dienstortes stehen Ihnen Reisekosten nach der Trennungsgeldverordnung zu, sofern der neue Dienstort mehr als 30 km von Ihrem Wohnort entfernt liegt. Näheres klären Sie bitte mit dem SSA.
  • Bei unterhälftigem/ hälftigem Unterricht (die Hälfte oder weniger des individuellen Deputats) außerhalb der Stammschule und außerhalb des Dienstortes wird nach der Reisekostenverordnung (auswärtiger Unterricht) vergütet.
  • Kommt es bei einer Teilabordnung zu einer erheblichen zeitlichen Mehrbelastung durch eine längere Fahrzeit, kann beim SSA Heilbronn ein formloser Antrag zur Prüfung eines möglichen Ausgleichs gestellt werden (vgl. VwV Anrechnungsstunden und Freistellungen, IV., 2.7).
  • Bei schwerbehinderten oder gleichgestellten Lehrkräften wird die Vertrauensperson der Schwerbehinderten von Anfang an einbezogen.

Sollten Sie Fragen haben, die durch das Merkblatt nicht beantwortet werden können, stehen wir Ihnen zur weiteren Beratung gerne zur Verfügung.

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