für die Lehrkräfte im Bereich des Staatlichen Schulamts Heilbronn
Zuständigkeitsbereich:
Im Wesentlichen besteht meine Aufgabe als Beauftragte für Chancengleichheit des Schulamtes Heilbronn darin, das Schulamt bei der
Umsetzung des
Chancengleichheitsgesetzes wirkungsvoll zu unterstützen.
Da ich dem Schulamt direkt zugeordnet bin, somit zur Verwaltung gehöre, habe ich dort direktes Vortragsrecht. Ich kann frauenrelevante
Anliegen initiieren und Anregungen aus meinem Aufgabenbereich vorbringen.
Aufgaben:
Die Beauftragte für Chancengleichheit (BfC) beim Schulamt ist in folgenden Bereichen hauptsächlich tätig:
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Unterstützung und Beratung der Frauenansprechpartnerinnen und Vertreterinnen an den Schulen
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Organisation von Fortbildungsveranstaltungen
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Unterstützung und Beratung der Kolleginnen in den einzelnen
Schulen (Abbau von Benachteiligung) -
Beratung bei Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Kolleginnen und
Kollegen: Berücksichtigung von Teilzeit sowie teilbare und unteilbare Aufgaben -
Auf Wunsch Teilnahme an Konfliktgesprächen mit der Schulleitung
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Teilnahme an Bewerbungs- und Einstellungsgesprächen
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Erfahrungsaustausch mit den Beauftragten für Chancengleichheit der
anderen Schulaufsichtsbehörden
Die Beauftragte für Chancengleichheit ist neben dem Örtlichen Personalrat eine weitere Anlaufstelle. Kolleginnen und Kollegen können sich direkt an mich wenden (ohne Dienstweg).
Beauftragte für Chancengleichheit
Eva-Maria Grünberger
Sprechzeiten: nach Vereinbarung
bfc@ssa-hn.kv.bwl.de
Merkblätter und weitere Informationen zum Herunterladen
Informationen zum Chancengleichheitsgesetz für Schulleitungen
Merkblatt BfC oder Ansprechpartnerin für Chancengleichheit