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Schulfremdenprüfung Hauptschulabschluss / Werkrealschulabschluss

Mit der Schulfremdenprüfung lässt sich der Hauptschulabschluss nachholen.
Zur Schulfremdenprüfung kann sich jeder anmelden, der keine allgemeinbildende Schule mehr besucht und bisher noch keine entsprechende Abschlussprüfung abgelegt hat.
(Auch wer an dieser Prüfung in früherer Zeit zum ersten Mal teilgenommen, sie aber nicht bestanden hat, kann im Rahmen der Schulfremdenprüfung die entsprechende Abschlussprüfung wiederholen.) Schülerinnen und Schüler der Klasse 9 des Gymnasiums werden zur Schulfremdenprüfung (Hauptschulabschluss) zugelassen, wenn ihre Versetzung gefährdet ist und sie im Falle der Nichtversetzung ihre bisherige Schule verlassen müssten.

Anmeldeschluss ist jedes Jahr am 1. März . Entscheidend ist der Posteingang der Anmeldeunterlagen beim Staatlichen Schulamt Heilbronn. 
Jedem Prüfling wird nach Anmeldeschluss seine Prüfschule zugewiesen. Die Schulfremdenprüfung findet immer zeitgleich mit den regulären Abschlussprüfungen an verschiedenen öffentlichen Schulen statt. 
Auf die Prüfungen bereitet man sich entweder selbstständig oder besser mit Hilfe eines entsprechenden Kurses bei privaten Bildungsträgern (Volkshochschule, USS) vor.
Nähere Informationen erhalten Sie von Herrn Dr. Dörfler (Tel.: 07131 / 64 377 37).

Informationen und Termine:

Allgemeine Informationen:

zum Kultusportal: Abschlussprüfungen

Die Prüfungstermine und weitere Informationen zur Schulfremdenprüfung "Hauptschulabschluss" + "Werkrealschulabschluss" finden Sie unter folgenden Links und Downloads:

Termine Schuljahr 2025/26

Antrag Schulfremdenprüfung Hauptschule

Themenbeispiele Präsentationsprüfung

Antrag Schulfremdenprüfung Werkrealschule