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Abrechnung von Reisekosten für Dienstreisen

Die Abrechnung der Reisekosten aller Landesbeschäftigten erfolgt im Wege des Programms DRIVE BW, das Sie in Ihrem Kundenportal beim LBV Fellbach finden. Sollten Sie einen Zugang zu Ihrem Kundenportal noch nicht oder nicht mehr besitzen, folgen Sie bitte den Hinweisen des LBV auf deren Seite. Sie benötigen dazu Ihre Personalnummer.


Ausnahme: Außerunterrichtliche Veranstaltungen

Weiterhin in Papierform erfolgt als Ausnahme die Abrechnungen für Außerunterrichtliche Veranstaltungen (z.B. Schullandheim). Den hierfür vorgesehenen Papier-Antrag finden Sie bei den Vordrucken des LBV unter der Vorlagen-Nr. 1211 bzw. 1212.

Die Genehmigung der Dienstreise sowie den Antrag auf Reisekostenerstattung mit den erforderlichen Belegen für die Außerunterrichtliche Veranstaltungen senden Sie bitte direkt an das LBV Fellbach.

Wir möchten darauf hinweisen, dass die Erstattung dieser Reisekosten vom jeweiligen Budget Ihrer Schule abhängig ist. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an Ihre Schulleitung.

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