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Versetzung – Abordnung – Teilabordnung – Krankheitsstellvertretung

1. Vorbemerkungen
Das Staatliche Schulamt informiert die Schulleitungen so früh wie möglich über notwendige Personalmaßnahmen. Grundsätzlich kann jede Lehrkraft herangezogen werden. Die Schulleitung muss vor der Anhörung von Lehrkräften die GLK über die Versorgungssituation der Schule informieren und ihre Kriterien für die Auswahl transparent machen. Die Entscheidung erfolgt nach Anhörung aller prinzipiell in Frage kommenden Kolleginnen und Kollegen. Die Anhörung der ausgewählten Lehrkraft erfolgt mit einem Anhörungsprotokoll (Formblatt).

2. Auswahl
Es ist zu berücksichtigen:

  • dass eine freiwillige Meldung jederzeit möglich ist.
  • dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf nach dem Chancengleichheitsgesetz zu beachten ist.
  • dass Lehrkräfte mit Behinderung nur mit ihrem ausdrücklichen Einverständnis in Frage kommen.
  • dass es für Schwangere eine besondere Schutzbedürftigkeit gibt.
  • dass Lehrkräfte in der Wiedereingliederungsphase (Rekonvaleszenz) „regulären“ Unterricht an der Stammschule halten sollen.

Wünschenswert ist die Berücksichtigung des Lebensalters der betroffenen Lehrkraft bei der Auswahl.

3. Rechte der Beschäftigten
Das Kollegium wird in einer GLK durch die Schulleitung über die Versorgung (aktuelle Prognose) der Schule unter Hinweis auf die möglichen personellen Konsequenzen (Versetzung / Abordnung / Teilabordnung / KV) erneut informiert.
Die GLK hat nach der Konferenzordnung ein Beratungsrecht bezüglich der Auswahlkriterien.
Auswahlgespräche finden mit allen in Frage kommenden Kolleginnen und Kollegen durch Schulleiter / Schulleiterin statt.
Anhörung der ausgewählten Lehrkraft mit Anhörungsprotokoll (Formblatt des SSA) und Übergabe des Merkblatts. Die Lehrkraft kann selbst entscheiden, ob sie hier den Haken in dem Feld „Die Lehrkraft ist damit einverstanden und hat keine Einwendungen erhoben“ setzt oder frei lässt.

4. Rolle des Personalrats

  • Beratung der betroffenen Kolleg*innen
  • Erörterung der geplanten Versetzung, (Teil-)Abordnungen und Bestellungen zur Krankheitsvertretung im Rahmen der Versetzungsrunden zwischen SSA und ÖPR
  • Ggf. Besprechung der Versorgung jeder einzelnen Schule und dem erforderlichen Umfang, Stunden für diese Maßnahmen bereit zu stellen.

 

Merkblatt
Auf einem gesonderten Merkblatt, das bei der Anhörung auszuhändigen ist, erhalten die Bediensteten weitere Informationen über den Einsatz an einer anderen Schule.

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