Beamte/innen und Tarifbeschäftigte müssen zu jeder beabsichtigten Maßnahme mittels eines Anhörungsprotokolls gehört zu werden!
Ihre Stammschule verändert sich durch die Abordnung nicht. Alle dienstlichen Angelegenheiten werden weiterhin an der Stammschule geregelt. In der Regel werden die Konferenzen an der Stammschule besucht.
Alle Maßnahmen sind in der Regel auf 1 Schuljahr begrenzt. Danach ist eine vollständige Rückkehr an die Stammschule gesichert. Verlängerungsoptionen sind möglich.
Bei Tätigkeit an mehreren Schulen sind die Stundenpläne gemeinsam sinnvoll aufeinander abzustimmen. Ein Schulortwechsel innerhalb eines Tages sollte vermieden werden. Der konkrete „Einsatz“ an der allgemeinen Schule unterliegt der dortigen Schulleitung (§41 SchG), aber in Absprache mit dem abgebenden SBBZ.
Bei unterhälftigen Abordnungen sollte die Teilnahme an der GLK an der Stammschule erfolgen. Bei Abordnungen über 50% regeln die Schulleitungen über die getroffenen Kooperationsvereinbarungen, an welcher Schule grundsätzlich die Teilnahme an der GLK am sinnvollsten ist.
Bei Abordnungen der Sonderschullehrkraft im Rahmen der Inklusion erfolgt die Festlegung des Einsatzortes nach Anhörung durch das SSA und der Zustimmung des Personalrats. Die Entfernung zur Stammschule/zum Wohnort sind dabei zu berücksichtigen.
Bei überhälftigem Unterricht (mehr als die Hälfte des individuellen Deputats) außerhalb der Stammschule und außerhalb des Dienstortes stehen Ihnen Reisekosten nach der Trennungsgeldverordnung zu. Näheres bitte mit dem SSA abklären.
Bei unterhälftigem/hälftigem Unterricht (die Hälfte oder weniger des individuellen Deputats) außerhalb der Stammschule und außerhalb des Dienstortes wird nach der Reisekostenverordnung (auswärtiger Unterricht) vergütet. Näheres bitte mit dem SSA abklären.
Bei erheblicher Mehrbelastung durch Fahrzeiten erfolgt auf formlosen Antrag eine Prüfung durch das SSA, in welchem Umfang Ausgleich gewährt werden kann.
Bei schwerbehinderten oder gleichgestellten Lehrkräften wird die Vertrauensperson der Schwerbehinderten von Anfang an einbezogen.
Sollten Sie Fragen haben, die durch das Merkblatt nicht beantwortet werden können, stehen wir Ihnen zur weiteren Beratung gerne zur Verfügung.