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Ich bin schwanger - was nun?

Teilen Sie Ihrer Schulleitung mit, dass Sie schwanger sind.

  • Die Schulleitung erstellt dann eine Gefährdungsbeurteilung => Solange diese Gefährdungsbeurteilung nicht erstellt und mit Ihnen besprochen wurde, dürfen Sie nicht in der Schule arbeiten.

Klären Sie Ihren Immunitätsstatus ab.

  • Die Abklärung des Immunitätsstatus kann durch Ihre Gynäkologin/ Ihren Gynäkologen oder durch den B.A.D. erfolgen => Solange der Immunitätsstatus nicht geklärt ist, dürfen sie nicht in der Schule arbeiten.

Was sonst noch wichtig ist:

  • Arbeiten nach 20 Uhr: Zwischen 20 Uhr und 22 Uhr dürfen Sie nur mit Zustimmung und einer Ausnahmegenehmigung der Fachgruppe Mutterschutz arbeiten. Zwischen 22 Uhr und 6 Uhr dürfen Sie nicht arbeiten.
  • Mehrarbeit: In der Regel sollten 5-6 Unterrichtsstunden pro Tag nicht überschritten werden. Eine maximale Verpflichtung von 8 Unterrichtsstunden ist möglich, wenn an diesem Tag keine anderen Verpflichtungen vorliegen (Konferenzen, Elternabende, Kooperationszeiten, Dienstbesprechungen, Arbeitsgruppensitzungen, Organisationstätigkeiten).
  • Pausenaufsicht: Schwangere dürfen nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen sie erhöhten Unfallgefahren ausgesetzt sind. Auch bei Aufsichtsdiensten im Schulhaus und auf dem Schulhof kann in der Regel von einer erhöhten Unfallgefahr ausgegangen werden.
  • Covid 19: Beim Auftreten von Covid-19 bedarf es technischer und organisatorischer Schutzmaßnahmen (Lüftung und Abstand) sowie persönlicher Schutzausrüstung (FFP-2 Maske). Beim Tragen der Maske müssen Tragedauer und Tragepausen festgelegt werden.
  • Sportunterricht: Oft ist es möglich, den Sportunterricht den Anforderungen an Mutterschutz anzupassen (Aufbau der Sportgeräte durch Schüler, Hilfestellung bei Schülern umorganisieren etc.). Soweit dies nicht möglich ist, darf kein Sport unterrichtet werden.
  • Elternzeit: Elternzeit muss sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit über STEWI beantragt werden, also eine Woche nach Geburt des Kindes.
  • Elterngeld: Wenden Sie sich bei Fragen dazu bitte an die L-Bank.

Genauere Informationen zu diesen Themen finden Sie hier auf der Homepage.

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