Die Gesundheit hat einen hohen Stellenwert und umfasst viele Bereiche mit unterschiedlichen Ansprechpersonen. Je nach Thematik ist das
KM, das RP, das SSA oder das ZSL zuständig. Informationen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz finden Sie hier:
Wir versuchen mit diesem Info einen Überblick zu geben sowie Ansprechstellen und Links zu bündeln. Der Arbeits- und
Gesundheitsschutz gehört zu den allgemeinen Aufgaben der Personalvertretung und unterliegt der uneingeschränkten
Mitbestimmung.
Maßnahmen zur Gesundheitsförderung an Schulen (frühere Bezeichnung: Gesundheitstag)
Jede Schule kann solche Maßnahmen vor Ort durchführen. Die Kostenübernahme bzw. ein Kostenzuschuss kann bei der Regionalstelle Schwäbisch-Gmünd des ZSL beantragt werden. Die Antragsfrist von Maßnahmen von September bis Dezember endet dabei am 31. Mai, die für Januar bis Juli am 31. Oktober des Vorjahres.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des ZSL Regionalstelle Schwäbisch-Gmünd.
Zuständig ist Frau Katja Schüttler: katja.schuettler@zsl-rsgd.de, Telefon 07171/7960-232
Bitte beachten Sie, dass vor der Beantragung der geplanten Maßnahme die Zustimmung des Örtlichen Personalrats eingeholt werden muss sowie die Örtliche Vertrauensperson für schwerbehinderte Lehrkräfte im Vorfeld informiert wird.
Erste Hilfe Gutscheine
Die gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) empfiehlt, dass jede Lehrkraft in Erster Hilfe aus- bzw. fortgebildet ist. Es ist daher möglich, über die Mindestausbildungsquote hinaus zum Beispiel für ein gesamtes Kollegium Gutscheine für Erste-Hilfe-Kurse zu erhalten. Seit dem 01.März 2023 erfolgt die Abrechnung direkt über die Unfallkasse Baden-Württemberg. Abrechnungsformulare können auf der Homepage der Unfallkasse heruntergeladen werden.
Am umfassendsten informiert die gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) in ihrer Publikation „Erste Hilfe in Schulen“. Sie kann unter https://publikationen.dguv.de/ kostenfrei heruntergeladen oder in der Druckfassung kostenpflichtig bestellt werden.
Angebotsvorsorge – Untersuchung der Augen und des Sehvermögens
Das Land BW ist als Arbeitgeber verpflichtet, eine Angebotsvorsorge bei der Arbeit an Bildschirmgeräten anzubieten. Diese Aufgabe
wurde der B.A.D. (Berufsgenossenschaftliche arbeitsmedizinische Dienste) übertragen. Der B.A.D. organisiert in zeitlichen
Abständen diese Untersuchung an den Schulen vor Ort. Bei akutem Handlungsbedarf können Sie auch selbst über die Seite des B.A.D mit Hilfe des
Kontaktformulars einen Termin vereinbaren.
Es ist ebenfalls möglich, sich von einem beliebigen Augenarzt mit dem Bestellformular des RP die Notwendigkeit einer
Bildschirmarbeitsplatzbrille bescheinigen zu lassen. Wichtig ist hierbei, dass die vorgegebenen Abläufe eingehalten werden.
Informationen und das Bestellformular finden Sie hier.
Zuständig beim RP Stuttgart ist Frau Dr. Stephanie Glöckle:
stephanie.gloeckle@rps.bwl.de, Telefon 0711 904-17210
Hitzeschutz an Schulen
Arbeiten bei extremer Hitze kann zu Gesundheitsbelastungen führen. Der Arbeitgeber muss den Arbeitsplatz so einrichten, dass keine Gefährdungen durch Hitze vom Arbeitsplatz ausgehen.
Die Raumtemperatur soll 26°C nicht überschreiten, bei über 30°C müssen wirksame Maßnahmen ergriffen werden, bei über 35°C ist der Raum ungeeignet. Der Schulträger entscheidet über geeignete Maßnahmen Die Regelungen zur Raumtemperatur finden Sie hier.
Der ÖPR empfiehlt bei Problemen folgende Vorgehensweise:
- „Hitzetagebuch“ führen und damit in Kontakt mit dem Schulträger treten
- Stellungnahme von GLK und Schulkonferenz an den Schulträger beschließen
- Diese Stellungnahme auch an ÖPR und SSA senden
- Kontakt aufnehmen mit dem B.A.D. (kann nur beraten) und mit der Unfallkasse BW (kann den Raum sperren lassen)
Wenn Sie weitere Beratung wünschen, wenden Sie sich bitte an Ihre Personalvertretung.